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Burgen-Blick - Förderung des Vereinslebens vor Ort

Förderung des Vereinslebens vor Ort

Die Vereine, die Träger unseres bürgerlichen Zusammenlebens haben in diesem Krisenjahr oft weitreichende Probleme. Traditionelle Veranstaltungen fallen aus, ebenso wie verschiedene Wettkämpfe oder Vorführungen. Damit fehlen finanzielle Mittel, um den Verein am Leben zu halten bzw. notwendige Anschaffungen zu tätigen. 

Wie das Landratsamt Gotha mitteilt, kann hier in einigen Fällen ein Förderprogramm des Freistaates Thüringen helfen. Ab sofort können beim Landratsamt Gotha von kreisangehörigen Städten und Gemeinden, gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern, sowie Vereinen und Initiativen Anträge auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ („Familie eins99“) für das Jahr 2020 gestellt werden. Alle Informationen zu Rahmenbedingungen und zum Antragsverfahren für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ finden Sie online unter www.landkreis-gotha.de/service/familie/. So ist beispielsweise Voraussetzung der Förderung, dass die Maßnahmen und Angebote folgende Kriterien erfüllen:

  • familienfreundlich,
  • generationen- und sozialdurchmischt,
  • teilhabe- und partizipationsorientiert,
  • niedrigschwellig/barrierearm,
  • gut erreichbar
  • gemeinwohlorientiert
  • geschlechtergleichstellend und geschlechtersensibel

Die Förderung/Zuwendung wird als Projektförderung und in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Finanzierungsart ist die Anteilsfinanzierung. Der Anteil des Landkreises Gotha beträgt maximal 70 von 100 des Gesamtvolumens der Maßnahme. Im begründeten Ausnahmefall kann auch ein höherer Anteil gewährt werden. 

Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach-, und Honorarausgaben für die Maßnahmen, Angebote und Einrichtungen, die den Ausführungen im Abschnitt Förderfähige Bereiche und Gegenstand der Förderung dieses Orientierungsrahmens entsprechen. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen. Für Rückfragen steht Maximilian Lübbe als Mitarbeiter für die Integrierte Sozialplanung per Telefon 03621 214384 oder E-Mail m.luebbe@kreis-gth.de zur Verfügung.

Quelle

Foto vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Text von Jörg Mansch

Burgen-Blick

Erschienen in der Ausgabe: 27. Juni 2020