Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Drei Gleichen Druck

Der Drei Gleichen Druck Inh. Jörg Mansch, Bahnhofstraße 8, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf

Allgemeines

Alle Leistungen, die Drei Gleichen Druck Inh. Jörg Mansch, Bahnhofstraße 8, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf (nachfolgend „Firma“ genannt) für den Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch schriftliche oder auch mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden und erkennt diese an. Sie können auch auf dem Internetauftritt unter www.dreigleichen-druck.de jederzeit eingesehen werden. Jegliche Änderungen, Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn diese von der Firma schriftlich bestätigt wurden. Dies AGB gelten auch dann, wenn Aufträge oder anderweitige geschäftliche Handlungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen „Gegenbestätigungen“ wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma schriftlich bestätigt werden. Als Kunde gilt jeder, der die Produkte der Firma erwirbt oder die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Produkte / Dienstleistungen und Preise

Die angebotenen Produkte, Dienstleistungen und Preisübersichten stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Dies gilt auch für Prospekte, Flyer und Online-Angebote. Bei allen Preisangeboten handelt es sich um Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht anders angegeben. Ausnahme ist die Preisabstimmung mit gewerblichen Kunden, wo es sich, wenn nicht anders angegeben, um Nettopreise exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer handelt. Mündliche, fernmündliche oder schriftliche Erklärungen werden nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder bei Auftragsannahme verbindlich. Für Fehler, die in mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Aufträgen enthalten sind, haftet der Auftraggeber, es sei denn, dem Auftragnehmer kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Eine Überprüfungspflicht durch die Firma besteht nicht. Die vom Auftraggeber veranlassten Probevervielfältigungen, Skizzen, Muster, Probedrucke oder Probekopien werden berechnet. Die Preise schließen keine Versandgebühren, Versicherung und sonstige Kosten ein. Vorgenannte Gebühren sind vom Kunden gesondert zu entrichten.
Mit dem Erscheinen von neuen Preisübersichten verlieren alle vorherigen Preisübersichten ihre Gültigkeit.

Fremdmaterial

Grundsätzlich dürfen nur Materialen zum Kopieren und Drucken verwendet werden, die von der Firma zur Verfügung gestellt werden. Bei eigenmächtigem Zuwiderhandeln haftet der Kunde für alle verursachten Schäden. Für mitgebrachtes Material wird keinerlei Schadensersatz gewährt. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich Textildruck.

Zahlung und Abrechnung

Neukunden müssen, falls nichts anderes vereinbart, bei Auftragserteilung eine Anzahlung bis maximal zum Auftragsvolumen in bar oder per elektronischer Zahlung leisten. Eine Rechnung wird auf Wunsch ausgestellt. Liegt der Firma vom Rechnungsempfänger kein schriftlicher Auftrag vor, so ist der Kunde als natürliche Person gleichzeitig Auftraggeber und damit voll haftend, auch wenn die Rechnung auf eine andere Firma/Person ausgestellt werden soll. Bei Rechnungserstellung unter 50 Euro wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Nichteinhaltung der auf der Kostenrechnung der Firma ausgewiesenen Zahlungsfrist ist die Firma berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Bei Zahlungsverzug ist die Firma zudem berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zzgl. MwSt. zu erheben.

Aufrechnung

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der Firma und muss auf Verlangen zurückgegeben werden. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch die Firma anerkannt wurden.

Lieferung

Die Abholung bestellter Ware erfolgt am Firmensitz in der Bahnhofstraße 8, Neudietendorf, falls nicht anderes vereinbart. Ein Versand der bestellten Ware bedarf der Vereinbarung, Unfrei und auf Gefahr des Kunden.

Urheberrecht

Der Kunde erklärt, alle Rechte, wie Eigentum, Urheberrecht etc., an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden die Haftung, welche durch etwaige unberechtigte Vervielfältigungen verursacht wurden. Die Firma lehnt jede Überprüfung evtl. bestehender Patent-, Lizenz- oder Urheberrechte Dritter ab.

Gewährleistung

Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papier- und Farbqualität auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Schadensfälle an Originalen sind dem Kunden innerhalb von zwei Tagen nach erfolgter Lieferung oder Abholung schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen, sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Bei Druckaufträgen auftretende Veränderungen bzw. Abweichungen von den Originaldaten des Kunden durch Reproduzierung gehen nicht zu Lasten der Firma und sind von Ersatzleistungen ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Veränderungen können z. B. auftreten durch unterschiedliche Officeprogramme und Versionen, unterschiedliche PDF Programme, Konvertierungsschäden, fehlende Schriftarten, Druckertreiber und Farbkalibrierung.

Widerrufsrecht

Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Auftragserteilung des Kunden (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Pflicht gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Drei Gleichen Druck Inh. Jörg Mansch
Bahnhofstraße 8
99192 Neudietendorf

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten.

Mängelrüge

Die Beurteilung einer Reproarbeit ist eine subjektive Angelegenheit. Ist vom Auftraggeber keine Angabe über die Ausführung gemacht worden, so hat die Firma nach eigener Auffassung über die sachgerechte Ausführung zu entscheiden. Als Beanstandung kann daher nur anerkannt werden, was eindeutig den Angaben des Auftraggebers widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Bearbeitung zurückzuführen ist. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie gegen Vorlage der erbrachten Leistung innerhalb von zwei Werktagen nach Lieferung oder Abholung erfolgen.

Datenschutz

Nach Artikel 6, Abs. 1 b DSGVO ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig, wenn diese Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betreffenden Person erfolgen. Wir erlauben uns, die datenschutzrechtliche Nutzung der personenbezogenen Daten unserer Kunden über den Zeitraum dieses Vertrages hinaus, zur Weiterleitung von Informationen bezüglich neuer Produkte der Firma und allen dazugehörigen Firmen zu verwenden. Wir verarbeiten und nutzen die Daten, soweit diese für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen Ihnen gegenüber erforderlich ist. Wir löschen personenbezogene Daten und Druckdaten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um vertragliche Leistungen zur erfüllen. Hierzu gehören z.B. Gewährleistungsansprüche. In Ausnahmenfällen kann die Dauer der Frist auf unbestimmte Zeit überschritten werden.

Hinweis zur Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Uhren oder anderen Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, ist die Firma verpflichtet, den Kunden gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien oder Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien oder Akkus als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien oder Akkus nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (zum Beispiel in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe dieses Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.

Gerichtstand und Rechtsanwendung

Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand für alle Vertraglichen Streitigkeiten oder solche die mit vertraglichen im unmittelbaren Zusammenhang stehen und der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Firma Drei Gleichen Druck Inh. Jörg Mansch.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Auftrages entspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Burgen-Blick

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift sowie in einem Onlinedienst zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz I genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2. Genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem, der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Berechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik (auch Feinrubrik) abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses- und Beilagenaufträge nach sachgemäßem Ermessen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wurden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilaqen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wegen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ist -außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten- ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Anzeigenentgelts. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens. Im kaufmännischen Verkehr ist darüber hinaus die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens. Reklamationen des Auftraggebers müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln- innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesendeten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der, vom Verlag gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der, aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste berechnet. Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro mit der Forderungseintreibung beauftragt, so hat der Auftraggeber die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für, vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des, mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder -wenn eine Auflage nicht genannt ist –die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 500 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Anstalten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags Burgen-Blick

a. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

b. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der, für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

c. Bestehende Mehrfachabschlüsse können auf keinen Fall während der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

d. Bei Kennziffernanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden.

e. Fälle höherer Gewalt wie auch vom Verlag unverschuldeter Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Promotionaktionen, Sonderveröffentlichungen und Anzeigen-Kollektiven Sonderpreise festzulegen.

f. Er behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.

g. Wenn aus fototechnischen Gründen Fotoanzeigen schlecht (zu hell oder zu dunkel) abgebildet werden, können hierfür keine Preisminderungen und Wiederholungen geltend gemacht werden.

h. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungstreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlags bleibt unberührt.

i. Bei fernmündlichen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.

j. er Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den, seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist, entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

k. Eine Provision in Höhe von 15% vom Rechnungsnetto wird nur an eingetragene Werbeagenturen vergütet, wenn zum Grundpreis abgerechnet wird. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar von der Agentur erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihr geliefert werden.

l. Unterbricht der Auftraggeber einen Mehrfachabschluß ein oder mehrmals, so verlängert sich automatisch die Laufzeit des Abschlusses um die jeweils unterbrochenen, bzw. nicht geschalteten Ausgaben.

m. Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der, auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.

n. Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen kann für bereits angelaufene Abschlüsse eine Karenzzeit eingeräumt werden.

o. Für alle Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.

p. Aktionspreise werden gesondert bekanntgegeben.

q. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige oder von Fremdbeilagen kann der Verlag die bis dahin entstandenen Kosten oder 50% des Umsatzausfalls berechnen.

r. Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, daß die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.

s. Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

t. Die Kennzeichnung und Aufmachung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen.

u. Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Ein Schadensersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlenden bzw. fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

v. Erfolgt beim Bankeinzugsverfahren bzw. SEPA-Einzug eine Rückbelastung an den Verlag, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen. Bruttorechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig.

w. Der Verlag kann Platzierungsvorschriften des Auftraggebers nur als Wünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Von dieser Regelung ausgenommen sind rubrizierte Anzeigen.

x. Persönliche Haftung des Vertreters eines Auftraggebers: Ist der Auftraggeber eine juristische Person, ein im Übrigen beschränkt Haftender (z.B. GmbH), so haftet gegenüber dem Verlag der für diesen Auftraggeber Zeichnende persönlich wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.

y. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die gültige Preisliste des Verlags an.

z. Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich auf digitalem Weg. Sollte eine papierhafte Rechnung gewünscht sein, so ist dies bei Auftragserteilung anzumelden. Für diesen zusätzlichen Aufwand kann der Verlag bis zu 5,- € netto je Rechnung als Aufwandspauschale zusätzlich in Rechnung stellen.

 

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen:

a. Digitale Druckvorlagen sind solche, welche per Datenträger (z.B. Disketten, Cartridges, CDROM, Datenstick usw.), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z.B. ISDN oder E-Mail) an den Verlag papierlos übermittelt werden.

b. Unerwünschte Druckresultate (z.B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.

c. Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.

d. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können.

e. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne daß der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche, durch den Kunden infiltrierten Computerviren den Verlag Schäden entstanden sind.